Neue Handlungsempfehlung zum EU-Beihilferecht


ANDREE CONSULT und die Kanzlei NOERR STIEFENHOFER LUTZ haben aktuell eine Handlungsempfehlung für die Prüfung der Anforderungen des EU-Beihilferechts an öffentliche Bürgschaften veröffentlicht. Die Handlungsempfehlung erläutert am Beispiel kommunaler Krankenhausbauten die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die erforderlichen Schritte zur EU-Beihilferechtskonformen Ausgestaltung von Bürgschaften. Diesen Fragestellungen kommt u.a. auch bei der Finanzierung von PPP-Projekten eine zunehmende Bedeutung zu. Die Handlungsempfehlung kann ab sofort durch Interessenten kostenfrei über unser Bestellformular bezogen werden.

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