ANDREE CONSULT begleitet Musterklage der Klinikum Offenbach GmbH gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Der Flughafenausbau Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass an einigen Standorten im Rhein-Main-Gebiet keine schutzbedürftigen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, gebaut werden dürften. Dies regelt das sogenannte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG). Durch die Einordnung des Krankenhausstandorts der Klinikum Offenbach GmbH in die Taglärmschutzzone 2 besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes ein grundsätzliches Bauverbot.
Die Klinikum Offenbach GmbH hat aus diesem Grund neben einer Vielzahl anderer gewerblicher, kommunaler und privater Parteien gegen den zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Klage erhoben. Insgesamt wurden 260 Klagen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht. Die Klinikum Offenbach wurde in dem Verfahren als Musterklägerin ausgewählt und zur mündlichen Verhandlung zugelassen, die in der Zeit vom 02. bis 24. Juni durchgeführt wurde. Hauptgegenstand der Verhandlung der Klage des Klinikums waren die Auswirkungen eines Bauverbots nach FluglärmG auf das Krankenhaus der Klinikum Offenbach GmbH. Zu dieser Frage wurde die Klinikum Offenbach GmbH in der Verhandlung durch die Gutachter der in Hessen führenden Krankenhausberatung von ANDREE CONSULT vertreten. Frau Dreher, Managerin bei ANDREE CONSULT, kommt in ihren gutachterlichen Ausführungen zu dem Schluss, dass das Bauverbot eine Existenzgefährdung des Klinikums darstellt. „Eine Klinik, die nicht über die erforderliche bauliche Flexibilität verfügt, sich der Dynamik am Gesundheitsmarkt anzupassen, ist nicht überlebensfähig“, so lautet das Fazit von Frau Dreher.
„„Für das Klinikum ist deshalb die generelle Befreiung vom Bauverbot für die unternehmerische Entwicklung von zentraler, ja existenzieller Bedeutung, da wir am Standort auch aus rechtlichen Gründen gebunden sind und der Wandlungsprozess im Gesundheitswesen eher zunimmt als beendet wird“ stellt der stellvertretende Geschäftsführer Herr Gunnar Sevecke der Klinikum Offenbach GmbH fest.
Nun erwartet man in der Stadt Offenbach mit Spannung die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Klage des Klinikums.