Abgrenzungsgutachten im KHG-Fördermittelverfahren

Die duale Krankenhausfinanzierung sieht vor, dass die Investitionskosten für Krankenhäuser in Deutschland von den Bundesländern über Fördermittel finanziert werden. Laufende Betriebskosten werden hingegen über Pflegesätze, Fallpauschalen usw. von den Krankenkassen getragen. Bei der Planung von Baumaßnahmen im Krankenhaus ist es daher von grundlegender Bedeutung, bereits frühzeitig eine Aussage treffen zu können, inwieweit die erforderlichen Investitionskosten über Fördermittel finanziert werden bzw. in welcher Höhe Eigenmittel eingeplant werden müssen. Für die Prüfung der Finanzierungszuordnung von baulichen Maßnahmen sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen heranzuziehen, d.h. die Abgrenzungsverordnung, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 und die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs.
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