Unterstützung bei EU-weiten Ausschreibungsverfahren nach VOF, VOB und VOL
Die Vergabe von Dienstleistungen im Krankenhaus unterliegt oberhalb der aus den Verdingungsordnungen hervorgehenden Schwellenwerte dem EU-weiten Ausschreibungsprozedere, sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelt. Dies ist z.B. regelmäßig der Fall, wenn eine Investitionsmaßnahme überwiegend aus öffentlichen Fördermitteln finanziert wird. So sind beispielsweise die für die Umsetzung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren nach VOF auszuschreiben. Diverse andere Dienstleistungen, wie z.B. die Fremdvergabe der Wäschereinigung, sind oftmals auf Basis der VOL EU-weit auszuschreiben. Bauleistungen bedürfen einer Ausschreibung nach VOB. Unabhängig davon, nach welcher Rechtsgrundlage die Ausschreibung erfolgt, handelt es sich um ein äußerst formales und aufwändiges Verfahren, bei dem eine Vielzahl von Vorschriften und Anforderungen einzuhalten sind. Eine fehlerhafte Durchführung des Vergabeverfahrens kann dabei zu aufwändigen Rechtsstreitigkeiten mit Bietern führen, die zeit- und ressourcenintensiv sind und zudem z.B. den Baubeginn deutlich verzögern.
ANDREE CONSULT unterstützt Sie folgendermaßen:
- Prüfung der Ausschreibungsnotwendigkeit und Rechtsgrundlagen (z.B. VOF, VOL) in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Vergaberecht
- Koordinierung der formalen Unterlagenerstellung und Einhaltung der Veröffentlichungsverpflichtungen
- Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahren bis hin zur Zuschlagserteilung
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